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erbfragen

Bitte beachten Sie:

Die nachfolgende Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Erbschaftsangelegenheiten sind oft heikle Themen innerhalb der Familie.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die rechtliche Grundlage für die Erbfolge. An erster Stelle haben neben dem Ehepartner die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen. Hierzu zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Danach sind weitere Angehörige erbberechtigt, wie z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Wer seinen Nachlass nach eigenen Vorstellungen später vererben möchte, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Das Testament muss eigenhändig verfasst und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen werden. Ein unter notarieller Beaufsichtigung erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, schließt jedoch eventuelle Unklarheiten aus.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende Informationen.

www.bmjv.de

Der digitale Nachlass

Das Internet ist aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Jeder Nutzer hinterlässt hier seine Spuren, die sich im Todesfall nicht automatisch löschen. E-Mail-Konten, Abonnements, Mitgliedschaften, Social-Media-Einträge sowie Verträge sollten möglichst zeitnah verwaltet werden, damit auf die Angehörigen keine weiteren Belastungen zukommen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Regelung der digitalen Hinterlassenschaften behilflich.

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