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Organspende

In einigen Ländern ist es üblich, dass jeder Mensch sich dazu bereit erklärt, als Organspender zur Verfügung zu stehen, es sei denn, er spricht sich ausdrücklich dagegen aus. In Deutschland ist die Gesetzeslage anders: Nur derjenige, der sich ausdrücklich für eine Organspende entscheidet, z. B. per Organspendeausweis, darf im Falle seines eigenen Todes Organe an schwer erkrankte Menschen oder Unfallopfer spenden.

Mit dem Ausweis, den Sie kostenlos im Internet, in Arztpraxen oder in der Apotheke erhalten, können Sie festlegen, ob Sie grundsätzlich alle Organe oder nur bestimmte für eine Spende zwecks Transplantation freigeben.

Die Organspende bedeutet in vielen Fällen eine lebensrettende Maßnahme.

Die Entscheidung dafür oder dagegen ist jedoch sehr persönlich. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber. Informationen finden Sie im Internet.

www.organspende.info